Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der Hundeschule im Biet (im Folgenden: HiB) und Verbrauchern, die bei HiB Kurse buchen (im Folgenden: Kunde).

  1. Vertragsgegenstand

HiB bietet Dienstleistungen für Menschen und Hunde in Form von Einzelstunden und Gruppenkursen.

Bei dem zwischen HiB und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag gem. § 611 BGB. Ziel des Dienstleistungsvertrages ist es, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln und Handlungsempfehlungen zu geben. HiB schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Hundetrainer*in.

Der Unterricht findet auf dem Trainingsplatz der HiB auf dem Gelände der Baumschule Erhardt, Im Hagelbrunnen, 75242 Neuhausen-Steinegg statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart wird. Ebenfalls kann Training per Zoom stattfinden.

2. Vertragsschluss

Einzelstunden: In den Einzelstunden bietet HiB dem Kunden individuelle Beratung an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen HiB und Kunde. Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich und verpflichten den Kunden zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühren im Voraus.

Gruppenstunden: Die Anmeldung zu Gruppentrainings erfolgt über das Kontaktformular auf der Homepage oder per Email direkt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Diese stellt ein Angebot zum Abschluss des Vertrages dar. Der Vertrag gilt erst mit Bestätigung der Anmeldung durch HiB als geschlossen. Da die Anzahl der Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen entsprechend nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung berücksichtigt.

Mit Zugang der Anmeldebestätigung sind auch die Gebühren fällig. Diese sind im Voraus vor Trainingsbeginn zu bezahlen, nach extra Absprache auch nach der ersten Trainingseinheit. Geht die Kursgebühr nicht vor Kursbeginn ein, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag als aufgehoben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs. Nach Absprache ist bei kurzfristiger Buchung eine Ausnahmeregelung und Barzahlung am ersten Kurstermin möglich.

  1. Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Vor Anmeldung zu einem Einzel- oder Gruppentraining bieten wir ein kostenloses Telefon- oder Zoomgespräch von 15 Minuten an. Im Rahmen eines solchen Telefonats besprechen wir, in welcher Form eine Zusammenarbeit erfolgen kann.

(2) Einzelstunden

a) Die Kosten für eine Einzelstunde von 55 Min. betragen EUR 80,00. Eine Beratung, Coaching kann persönlich, per Telefon oder über Zoom/Skype erfolgen.
Wenn Sie sich nach einem Erstgespräch für die Buchung eines Pakets gem. lit. b) entscheiden, gilt dieses Erstgespräch als der erste Termin im Rahmen des Paketes und wird mit diesem abgerechnet.

b) Sie können Pakete wie folgt buchen:
Paket: 6 Einzelstunden zu je 55 min. Kosten: EUR 460,00

(3) Gruppentraining
Die Kosten für das Gruppentraining variieren nach Kursinhalt und Teilnehmerzahl, Beispiel: Mantrailing, 6 Termine, vier – fünf Teilnehmer, EUR 150,00.

(4) Welpentraining
Das Training mit Welpen findet einzeln statt und wird entsprechend Absatz 2 berechnet. Wenn wir mehrere zueinander passende Welpen im Training haben, gibt es nach Absprache gemeinsame Trainingstermine zu bestimmten Themen.

(5) Fahrtkosten
Die Anfahrt ist kostenlos für Gruppenangebote und für Einzeltraining am Sitz der Hundeschule und in den Orten Neuhausen, Hamberg, Schellbronn, Lehningen, Steinegg, Merklingen, Monakam, Unterreichenbach, Tiefenbronn, Weil der Stadt, Münklingen, Ottenbronn
alle anderen Orte: Berechnung der aktuellen Fahrtzeit m. Stundenhonorar von Einzelstunde.
Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Fahrtkosten mit Ausnahme von Fahrtkosten, die gemäß vorstehender Ziffer 6 anfallen. Diese werden dem Kunden vor Kursbeginn individuell mitgeteilt und am Ende jeder Stunde abgerechnet.

(6) Die Kursgebühren sind jeweils vor Kursbeginn in bar oder durch Überweisung zu bezahlen.

  1. Kündigung des Vertrages durch den Kunden

(1) Ein Kunde kann bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn den Vertrag kündigen gegen Rückerstattung der Kursgebühren, wenn er einen adäquaten Ersatzteilnehmer nachweist oder HiB den Kursplatz an einen Nachrücker gem. Warteliste geben kann. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr dem Kunden zurückerstattet. HiB behält sich vor, einen Ersatzteilnehmer aus trainingstechnischen Gründen abzulehnen (wenn der Hund des Ersatzteilnehmers z.B. aus Gründen des Alters, Größe, Temperaments oder sonstigen Gründen nicht zur Gruppe passt).

(2) Kündigt ein Kunde ohne, dass ein Ersatzteilnehmer den Kursplatz einnimmt, fallen folgende Stornogebühren an:
a) bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn 20 % der Kursgebühr
b) bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr
c) bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HiB kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Kündigung des Vertrages durch die Hundeschule

(1) HiB ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn der Kurs aufgrund Krankheit des Trainers, Wetterverhältnisse oder anderen Gründen nicht stattfinden kann. HiB wird nach Möglichkeit in Abstimmung mit dem Kunden einen Ersatztermin bestimmen.

(2) HiB teilt eine Terminabsage / Terminverschiebung dem Kunden unverzüglich mit. Die Verschiebung einer Einzelstunde bzw. des Kursbeginns berechtigt den Kunden, den Vertrag zu kündigen. Ein Kündigungsrecht besteht nicht, soweit einzelne Termine eines Kurses aufgrund Krankheit des Trainers oder Schlechtwetter verschoben werden müssen. HiB wird hier in Abstimmung mit dem Kunden einen Ersatztermin bestimmen. Eine Terminverschiebung berechtigt den Kunden vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Im Falle der Kündigung gem. Ziffer 5 Nr. 1 und 2 schuldet der Kunde HiB keine Kursgebühr. Bereits gezahlte Gebühren werden dem Kunden zurückerstattet.

  1. Absagen von Einzelstunden oder Gruppenterminen / Nicht vollständige Nutzung des Pakets

(1) Einzelstunden müssen mindestens 48 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden. Die Einzelstunde/das Training/der Kurs beginnt und endet am Auto oder am vereinbarten Treffpunkt. Erfolgt keine Absage oder eine verspätete Absage, muss die Trainingsstunde voll bezahlt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HiB kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Wird ein Paket (s. Ziffer 3 Abs. 2 lit. b)) vom Kunden nicht vollständig genutzt, so wird der Restbetrag nicht erstattet. Gleiches gilt, wenn einzelne Gruppentermine vom Kunden nicht genutzt werden. Eine Nachholung dieser Termine findet nicht statt.

  1. Pflichten des Hundehalters / Teilnahmebedingungen

(1) Teilnehmende Hunde müssen über einen gültigen Impfschutz (Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Tollwut) verfügen. Ferner muss eine gültige Hundehaftpflicht-Versicherung für den teilnehmenden Hund abgeschlossen sein. Im Erstgespräch bzw. vor Kursbeginn sind eine Kopie der Police und der Impfpass vorzulegen. Hunde mit Giardien dürfen nicht auf den Hundeplatz. Das Training wird entsprechend verlegt.

(2) Werden die Unterlagen nicht vorgelegt, ist HiB berechtigt, den Kunden vom Kurs auszuschließen bzw. das Einzeltraining abzusagen. HiB verliert dadurch nicht den Anspruch auf Bezahlung der Kursgebühr. Der Kunde kann auch an einem anderen Termin teilnehmen, wenn bis dahin die Voraussetzungen für die Teilnahme geschaffen sind.

(3) Beim Training und bei Seminaren sind den Anweisungen der Trainer & Referenten Folge zu leisten. Trotzdem ist der Kunde letztendlich verantwortlich für seinen Hund.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, HiB bekannte Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, die zu einer Störung des Kurses, einer Gefährdung anderer Teilnehmer, deren Hunde oder Unbeteiligten führen können, vor Kursbeginn mitzuteilen. Der Fragebogen zur Vorbereitung des Trainings ist wahrheitsgemäß auszufüllen.

(5) Auf dem Gelände der Baumschule Erhardt sowie auf den Parkplätzen vor dem Hundeplatz gilt absolute Leinenpflicht. In der Baumschule gelten die dort ausgehängten Corona-Regeln. Kotbeutel sind zu benutzen und es darf keine Baumschulpflanze markiert werden. Auf dem Hundeplatz gibt es Mülleimer zur Entsorgung. Es darf immer nur ein Hund auf dem Parkplatz sein. Wenn der vorhergehende Kundenhund noch auf dem Platz ist, muss im Auto gewartet werden. Die Parkplätze der Baumschule dürfen mitbenutzt werden.

(6) Minderjährigen Kindern ist die Anwesenheit auf dem Gelände der HiB sowie die Teilnahme an Trainings nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines anderen Erwachsenen mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

  1. Kündigung durch HiB aus wichtigem Grund

(1) HiB ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Kunde durch sein Verhalten den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört und sein Verhalten auch nach einer mündlichen Ermahnung nicht ändert. Gleiches gilt, wenn der Kunde in einer Art und Weise auf seinen Hund einwirkt, die dem Wohl des Tieres zuwiderläuft oder wenn er seine Mitteilungspflichten gem. Ziffer 7 Nr. 4 verletzt hat.

(2) Bereits gebuchte Stunden hat der Kunde zu bezahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

  1. Haftung

(1) Die Nutzung des Angebots von HiB erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung für den jeweiligen Hund und Mensch. HiB haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer und Begleitpersonen, die durch den Umgang mit den Hunden, der Hunde untereinander oder durch diese entstehen. Gleiches gilt für Schäden, die Teilnehmer und Begleitpersonen unabhängig von Hunden während des Unterrichts entstehen. Insbesondere haftet HiB nicht für Schäden am Auto aufgrund eines schlechten oder rutschigen Weges in der Baumschule.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die von HiB durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.

  1. Sonstiges

(1) Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirksamkeit der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

Es gelten die aktuellen Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg, des Enzkreises und in der Baumschule Erhardt die dort veröffentlichten Regeln.